Barrierefreiheits­erklärung

Wir bemühen uns, unseren Online-Shop so zugänglich wie möglich zu gestalten. Dennoch möchten wir darauf hinweisen, dass wir gemäß § 3 Absatz 3 des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) nicht verpflichtet sind, sämtliche Anforderungen an die Barrierefreiheit umzusetzen, da wir als Kleinstunternehmen im Sinne des Gesetzes gelten.

Trotzdem liegt uns ein möglichst barrierefreier Zugang am Herzen. Sollten Sie auf Barrieren stoßen oder Verbesserungsvorschläge haben, freuen wir uns über Ihre Rückmeldung.

Bitte wenden Sie sich dazu per E-Mail an: info@hannemann-kaffee.de

Wir werden Ihre Hinweise prüfen und – im Rahmen unserer Möglichkeiten – berücksichtigen.

Diese Erklärung wurde zuletzt aktualisiert am: 27.03.2025